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Baulandkataster

Baulücken und untergenutzte Flächen

Nachfolgend sind für die Ortsbezirke die unbebauten Grundstücke sowie die untergenutzten oder geringfügig bebauten Grundstücke aufgeführt. Die Zusammenstellung erfolgte nach äußerem Anschein, so wie sich die Situation vor Ort darstellt und für jeden erkennbar ist.

Karte mit Umgrenzung von Wiesbaden und Abgrenzung der Ortsbezirke
Baulandkataster der Landeshauptstadt Wiesbaden

Es ist Folgendes zu beachten:

  • Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
  • Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. Sie werden als „privat“ bezeichnet. Es wird lediglich das städtische Eigentum als „Stadt“ aufgeführt.
  • Unbekannt ist, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
  • Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Umweltamt abzuklären.
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.


Die letzte Überprüfung der Baulücken erfolgte im Jahr 2023.

Stadtplanungsamt

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Öffnungszeiten

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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