Inhalt anspringen
Landeshauptstadt Wiesbaden

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für www.wiesbaden.de

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für www.wiesbaden.de und für die sogenannten Microsites, die auf der gleichen Technik aufbauen. 

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 (Öffnet in einem neuen Tab) ist die Landeshauptstadt Wiesbaden verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür sind das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) (Öffnet in einem neuen Tab) sowie die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) (Öffnet in einem neuen Tab) zur Umsetzung der genannten EU-Richtlinie.

 

Diese Erklärung gilt für die Website www.wiesbaden.de (Öffnet in einem neuen Tab) und die dazugehörigen Microsites, nicht jedoch für hier extern verlinkte Angebote und Dienste. Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Wiesbaden.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2023/WCAG 2.1) vereinbar.

Die Einschränkungen finden sich im Kapitel 2 „Nicht barrierefreie Inhalte“.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die hier aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 39 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (Öffnet in einem neuen Tab) noch nicht vollständig barrierefrei:

 

PDF‐Dokumente sollen barrierefrei produziert werden, manche Unterlagen (SV-Beschlüsse, Protokolle) sind es jedoch leider noch nicht
eingebundene Videos können evtl. nicht barrierefrei gestaltet sein
Für die Schaltflächen „Logo der Landeshauptstadt“ und „Menü“ kann es zu Einschränkungen in der Bedienbarkeit kommen, wenn das Hintergrundbild wechselt und der Kontrast nicht stark genug ist. 
In Ausnahmefällen sind Alternativtexte für Bilder oder Grafiken nicht sprechend formuliert. Bezeichnungen der Art des Bildes können fehlen
Die Verlinkungen auf der Seite können zu Inhalten führen, die nicht barrierefrei sind
 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden stellt sukzessive weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung. Erweitert wird auch das Angebot für die Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache. Hier arbeiten wir mit der Inklusionsbeauftragen zusammen. 

3. Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Februar 2025 erstellt und wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. 

 

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die von der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgeschriebene und vom Anbieter des Contentmanagement Systems (CMS) beauftragte Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0.

 

Der Nachweis der Barrierefreiheit des HTML-Codes nach BITV 2.0 erfolgt in Form eines Selbsttestes über: https://studio.bitvtest.de/ (Öffnet in einem neuen Tab) 

 

Die weiteren Aussagen zur Barrierefreiheit und deren Vereinbarung mit den Barrierefreiheitsanforderungen basieren auf einer am 11. Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

4. Kontaktangaben und Melden von Barrieren

Wenn Sie bei der Nutzung unserer Internetseite Barrieren finden oder Anregungen beziehungsweise Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, melden Sie sich gerne per E-Mail bei der wiesbaden.de-Redaktion unter: 

wiesbaden.deredaktionwicmde 

 

Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren:

Wiesbaden Congress & Marketing GmbH

wiesbaden.de-Redaktion

Postfach 3840

65028 Wiesbaden

 

Telefon: 0611 1729-750

E-Mail: wiesbaden.deredaktionwicmde

Melden einer Barriere

Anrede
Datenschutz

5. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte dieser Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Wir versuchen Ihre Anfrage immer schnellstmöglich zu beantworten. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage keine Antwort erhalten oder empfinden Sie die Antwort als nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden. Sie leitet die Durchsetzungs‐ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen. 

 

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf‐Philipp‐Platz 1−7
35390 Gießen

Telefon: 0641 3032901
Fax: 0611 32764 4036
E‐Mail  lbitrpgi.hessende
Internet:  https://rp‐giessen.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Fachaufsicht über die Stelle hat das  Hessische Ministerium für Soziales und Integration (Öffnet in einem neuen Tab) inne.

Auch interessant

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise