Inhalt anspringen
Verfahrensarten und Abläufe

Baugenehmigungsverfahren

Das Vollverfahren wird für Sonderbauten und Abbrüche sowie auf Wunsch der Antragstellenden durchgeführt. Es findet sowohl eine bauplanungsrechtliche als auch umfangreiche bauordnungsrechtliche Prüfung des Antrags beziehungsweise des Bauvorhabens statt.

Baugenehmigungsverfahren (Vollverfahren)

Das Vollverfahren zielt auf eine umfassende öffentlich-rechtliche Prüfung ab und ist vor allem den Sonderbauten und den ihnen zugehörigen Nebenanlagen vorbehalten, sowie dem Abbruch und der Beseitigung ausgewählter baulicher Anlagen.

Darüber hinaus können Bauantragstellende dieses Verfahren wählen, deren Bauvorhaben eigentlich in der Genehmigungsfreistellung oder als vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu prüfen wären, die aber die Sicherheit einer umfassenden Prüfung wünschen. Dabei werden jedoch auch die entsprechend höheren Gebühren für das Vollverfahren berechnet.

Im Gegensatz zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird neben der bauplanungsrechtlichen Prüfung auch eine umfangreiche bauordnungsrechtliche Prüfung durchgeführt.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und jeweiligen Antworten zum Baugenehmigungsverfahren.

Unser Beratungsangebot

Wir bieten Ihnen ein umfassendes und vielfältiges Beratungsangebot und beraten Sie auf Wunsch gerne per Videokonferenz, E-Mail oder auch direkt im persönlichen Gespräch. Die Beratungen zu Bauvorhaben und die Bearbeitung von Bauvorhaben finden nach regionaler Zuständigkeit statt.

Karte Regionale Zuständigkeit Nord

Wiesbaden NordBierstadt, Mitte, Nordost, Rheingauviertel/Hollerborn, Sonnenberg, Südost und Westend.

Karte Regionale Zuständigkeit Ost

Wiesbaden OstAuringen, Breckenheim, Delkenheim, Erbenheim, Heßloch, Igstadt, Kastel, Kloppenheim, Kostheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt und Rambach.

Karte Regionale Zuständigkeit West

Wiesbaden WestAmöneburg, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Klarenthal und Schierstein.

Auch interessant

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise