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Vor der Antragstellung

Vor der Antragstellung – Wissenswertes

Um für Ihr Bauvorhaben möglichst schnell und reibungslos eine Genehmigung zu erhalten, sollten Sie sich bereits bevor Sie einen Bauantrag stellen, über alle erforderlichen Formalitäten informieren und beraten lassen. Unser Beratungsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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Die wichtigsten Formalitäten und Voraussetzungen für ein Bauvorhaben sowie Wissenswertes rund um das Thema Bauantrag im Überblick.

Beratungsangebot der Bauaufsicht

Für weitere Informationen, Auskünfte und Fragen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauberatung der Bauaufsicht gerne telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz sowie persönlich zur Verfügung.

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Verfahrensarten und Abläufe

Genehmigungsfreistellung

Bauvorhaben, die keine Sonderbauten sind, können ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn sie uneingeschränkt dem Bebauungsplan, der HBO und den örtlichen Bauvorschriften entsprechen.
Fotografie einer Textausgabe
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Bauvoranfrage

Mit einer Bauvoranfrage lassen sich mit der Vorlage reduzierter Bauvorlagen bestimmte Fragen des öffentlichen Baurechts bei Bauvorhaben grundsätzlich vorab und rechtsverbindlich klären.
Bauaufsicht Beschilderung außen in orange
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Baugenehmigungsfreie Vorhaben

Für kleinere, bauaufsichtlich unbedenkliche Bauvorhaben, benötigen Sie häufig keine Baugenehmigung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie diese ausführen dürfen, ohne die Vorschriften zu beachten.
Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Weitere Dienstleistungen

Teilungsgenehmigung

Wenn ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, für das eine gültige Baugenehmigung vorliegt, grundbuchrechtlich geteilt werden soll, wird eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung benötigt.
Wiesbaden, Deutschland, Blick vom Neroberg auf Wiesbaden
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Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen

Abweichungen, Ausnahmen & Befreiungen bieten die Möglichkeit, Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zuzulassen, wenn es von den materiellen Anforderungen der Vorschriften abweicht.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
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Das Baugrundstück

Grundvoraussetzung für die Beantragung einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben ist ein vorhandenes Baugrundstück.
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Vor der Antragstellung

Tipps zur Antragstellung

Schon bevor Sie einen Antrag für Ihr (Bau)Vorhaben stellen, sollten Sie sich über das zu bebauende Grundstück, vorhandene Baugenehmigungen und eventuell eingetragene Baulasten informieren.
Nahmaufnahme von Händen, die einen Antrag ausfüllen
Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt die Aufgaben und Pflichten der Personen, die an einem Bauvorhaben beteiligt sind.
Baustelle eines Einfamilenhaus
Verfahrensarten und Abläufe

Baugenehmigungsverfahren (Vollverfahren)

Das Baugenehmigungsverfahren (Vollverfahren) nach § 66 HBO ist grundsätzlich vorgesehen für Sonderbauten und Abbrüche. Diese Verfahrensart kann aber auch für andere Bauvorhaben gewählt werden.
Baugenehmigungsverfahren (Vollverfahren)
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, auf dem eigenen Grundstück bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Symbolzeichnung / Planabbildung Baulast
Alle Bauvorhaben, die als Standardbauten genehmigungspflichtig sind, können im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (HBO § 65) geprüft werden. Das Verfahren gilt nicht für Sonderbauten.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO)
Verfahrensarten und Abläufe

Sonderbauten

Sonderbauten werden ausschließlich im Vollverfahren nach § 66 HBO geprüft. Für spezielle Sonderbauten wie Hochhäuser, Schulen oder Krankenhäuser gelten außerdem besondere Vorschriften.
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