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Bauberatung

Am Bau Beteiligte

Die Bauherrschaft & die am Bau Beteiligten sind dafür verantwortlich, dass bei Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzungsänderung oder Abbruch baulicher Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, unabhängig davon ob das Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig oder baugenehmigungsfrei ist.

Baustelle eines Einfamilenhaus
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