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FAQs – Häufig gestellte Fragen 

Für was benötige ich Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden?

Urkunden werden benötigt, um den Personenstand einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich Namen festzulegen (Verbindlicher Nachweis mit Beweiskraft).

Wo kann ich Geburts-, Heirats- / Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden bestellen? Kann man Urkunden vom Standesamt online bestellen?

Urkunden können ganz bequem im Bürgerservice-Portal online bestellt werden. Auch können diese durch Vorsprache während der Öffnungszeiten sowie per Post und per Fax bestellt werden.

Benötige ich einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung / Lebenspartnerschaft, Geburtsanmeldung, Namensänderung?

Ja, es wird ein Termin benötigt. Auf der Webseite des Standesamtes können Termine bequem online angemeldet werden.

Ich benötige eine Apostille. Kann ich hier Apostillen bestellen? Wo erhalte ich eine Apostille für meine in Wiesbaden ausgestellte Urkunde?

Apostillen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt zu bestellen. Die Adresse lautet:

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat VI 63 – Beglaubigungsstelle
Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
Telefon: 06151 / 12 5302
Internet: http://www.rp-darmstadt.hessen.de

Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Namen ändern zu lassen?

Die benötigten Unterlagen hängen von dem Grund der Namensänderung ab. Weitere Informationen können der Dienstleistungsbeschreibung entnommen werden.

Wo kann ich aus der Kirche austreten?

In Hessen erfolgt der Kirchenaustritt seit dem 1. Mai 2017 bei der Gemeinde des Wohnsitzes. In Wiesbaden nimmt das Standesamt die Aufgabe wahr.

Ich bin Flüchtling und habe keinen Pass – und jetzt?

Ohne Pass ist die Identität der Person nicht nachgewiesen und es können keine Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Die Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls wird in diesen Fällen mit einem einschränkenden Hinweis versehen. In diesem Fall werden keine Geburts- oder Sterbeurkunden ausgestellt. Es können lediglich beglaubigte Abschriften der Register ausgestellt werden, die diesen Zusatz der eingeschränkten Identität enthalten.

Eine Eheschließung ist ohne den Nachweis der Identität und den entsprechenden jeweiligen Urkunden nicht möglich.

Wann werden Änderungen, die durch Gerichtsbeschlüsse erfolgen, im Personenstandsregister eingetragen?

Voraussetzung für die Eintragung von Änderungen im Personenstandsregister ist immer, dass der Beschluss Rechtskraft erlangt hat (dies dauert in der Regel einen Monat seit Ausspruch des Beschlusses).

Scheidungen und Vaterschaftsanfechtungen, Beschlüsse zu Namensänderungen und Ähnliches werden zeitnah nach Zugang eingetragen.

Für die Eintragung von Adoptionen und Vaterschaftsfeststellungen werden vor Eintrag in die Personenstandsregister noch diverse Unterlagen benötigt. Diese werden in der Regel von uns selbst besorgt. Bis die Dokumente bei uns eintreffen, dauert es bis zu sechs Wochen (insgesamt können somit von der Beschlussfassung bis zum Eintrag bis zu drei Monate vergehen).


Allgemeine Fragen zur Eheschließung / Lebenspartnerschaft im In- und Ausland

Bin ich in Deutschland verheiratet, wenn ich im Ausland geheiratet habe?

Wenn die Eheschließung nach der dort im Land üblichen Form unter Beachtung der Ehevoraussetzungen erfolgt ist, ist die Ehe auch in Deutschland gültig. Als Nachweis dient die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung. Diese Urkunde kann auch bei allen anderen deutschen Behörden vorgelegt werden. Ein offizielles Anerkennungsverfahren für Ehen im Ausland gibt es nicht. Deutsche Staatsangehörige können ihre im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen.

Was muss ich nach der Eheschließung im Ausland beachten?

Die Heiratsurkunde sollte beim Einwohnermeldeamt vorgezeigt werden, damit dort der Familienstand im Melderegister geändert wird. War die Geburt der Ehegatten in Deutschland, sollte die Urkunde auch beim Standesamt vorgezeigt werden, damit am Geburtsregister ebenfalls ein Hinweis über die Eheschließung erfolgen kann.

Möchten die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen führen, kann es erforderlich sein, dass beim deutschen Standesamt noch eine Erklärung zum Ehenahmen abgegeben werden muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn kein Ehename in der ausländischen Urkunde vermerkt ist, oder dort eine Namensführung eingetragen wurde, die nach deutschem Recht nicht möglich ist.


Allgemeine Fragen vor der Trauung und am Trautag

Wo kann man das Hochzeitsauto parken?

Für den Zeitraum der Trauung kann das "Hochzeitsauto", sofern dieses Fahrzeug eindeutig als solches erkennbar ist (zum Beispiel Blumenschmuck, Girlanden, Schleifen und so weiter), vor dem Standesamt "Altes Rathaus" abgestellt werden. Darüber hinaus benötigte Fahrzeuge können im Parkhaus "Dern'sches Gelände" parken. Dies befindet sich in unmittelbarer Nähe zum "Alten Rathaus" (zirka drei Minuten Fußweg).

Stellt das Standesamt Tische für den Sektempfang zur Verfügung?

Nein.

Dürfen Traugäste Luftballons steigen lassen und Reis streuen?

Reis während einer Trauung zu streuen, hat sich im Laufe der Zeit in Deutschland eingebürgert und soll den Eheleuten viel Glück im Leben bescheren. Jedoch hat auch diese Tradition zwei Gesichter. Im Treppenhaus und vor dem Rathaus wird Reis zu einer echten Unfallgefahr! Regen weicht die Reiskörner auf und hinterlässt eine schmierige Masse und im Winter wird der Boden sehr rutschig.

Auch ist Reis für viele Menschen ein Grundnahrungsmittel, die oftmals nicht mehr als eine Handvoll Reis am Tag zum Überleben haben. Deshalb bittet das Standesamt auf das Reis streuen zu verzichten.

Luftballons dürfen aufsteigen.


Allgemeine Fragen zur Geburtsanmeldung

Müssen wir das Kind bei unserer Meldestelle anmelden?

Nein. Im Rahmen der Geburtsbeurkundung sendet das Standesamt automatisch eine Mitteilung an die zuständige Meldestelle.

Wie kommt mein Kind zu seiner Steuer-Identifikationsnummer?

Nach der Geburtsbeurkundung übermittelt die Meldestelle dem Bundeszentralamt für Steuern die benötigten Daten. Daraufhin teilt das Bundeszentralamt für Steuern dem Kind die Steuer-Identifikationsnummer zu. Diese wird den Eltern per Post zugesandt.

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