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Ordnungsamt

Namensänderung

Es besteht die Möglichkeit, seinen Vor- und/oder seinen Familiennamen ändern zu lassen. Dabei gibt es folgende Arten der Namensänderung:

  • nach Scheidung Geburtsnamen annehmen
  • gemeinsamen Ehenamen / Doppelnamen annehmen / widerrufen
  • Namensänderung nach Einbürgerung oder Aussiedlung
  • Namensänderung für ein Kind, Name des anderen Elternteils
  • Namensänderung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern / Stiefeltern
  • Reihenfolge der Vornamen ändern
    Bei mehreren Vornamen ist es möglich, deren Reihenfolge neu zu bestimmen. Vornamen mit Bindestrich müssen erhalten bleiben.
  • öffentlich-rechtliche Namensänderung
    Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist in Einzelfällen möglich. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt.

Je nachdem, welchen Namen Sie ändern möchten, benötigen wir verschiedene Unterlagen von Ihnen. Welche dies sind entnehmen Sie unten aus dem Bereich "Links und Downloads".

Nachdem wir die Unterlagen geprüft haben, schicken wir Ihnen einen Link, mit dem Sie sich einen Termin buchen können.

Bei Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an namenwiesbadende.

Diese Dienstleistung – außer der öffentlich-rechtlichen Namensänderung – wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.

Online-Services

Über unseren digitalen Briefkasten können Sie uns die Unterlagen zusenden.

Namensänderung

Anschrift

Altes Rathaus
Marktstraße 16
65183 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern’sches Gelände.

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