Bodenordnung / Umlegung
Als Bodenordnung wird die Umgestaltung der Eigentums- und Besitzverhältnisse an Grund und Boden bezeichnet. Diese Umgestaltung kann privatrechtlich umgesetzt werden, zum Beispiel durch Grundstückskauf, -tausch oder Verpachtung; des Weiteren ist eine öffentlich-rechtliche Regelung möglich. Die öffentlich-rechtlichen Regelungsmöglichkeiten in städtischen Bereichen dienen der Umsetzung der von der Gemeinde erstellten Planungsvorhaben (Bebauungspläne), in denen neben den örtlichen Verkehrs- und Grünflächen auch die privaten Bauflächen sowie Flächen für andere öffentliche Einrichtungen (Kita, Schule etc.) festgesetzt sind.
Da auf Grund der unterschiedlichen Interessenlagen von privaten Grundstückseigentümern und öffentlicher Hand eine freiwillige Umsetzung der Bebauungspläne oftmals nur bedingt möglich ist, bedient sich die Gemeinde der im Baugesetzbuch normierten Bodenordnungsinstrumente Umlegung und vereinfachte Umlegung. Hiermit kann die Neugestaltung der baulichen und sonstigen Nutzung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans verwirklicht werden.
Sofern eine Einigung aller an der Grundstücksneuordnung beteiligten Personen erzielbar ist, kann auch eine (amtlich geleitete) freiwillige Bodenordnung durchgeführt werden. Die Durchführung von Umlegung und vereinfachter Umlegung erfolgt durch die bei der Gemeinde eingerichtete Umlegungsstelle.
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