Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Lebensmittelunternehmer – Allergen- und Zusatzkennzeichnung
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln (auch Getränke, Süßigkeiten et cetera) ist in diversen Verordnungen geregelt. Die am 13. Dezember 2014 in Kraft getretene Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt nun auch vor, dass zusätzlich zu den bisherigen Angaben Allergene zu benennen sind.
Eine kleine Einführung und einige Beispiele zu diesem Thema findet man auf dieser Seite.
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Organisationseinheiten
Lebensmittelunternehmer – Allergen- und Zusatzkennzeichnung
Anschrift
Teutonenstraße 1
65187 Wiesbaden
65187 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Wielandstraße, Buslinie 37; Haltestelle Diesterwegschule, Buslinie 8.
Telefon
- 0611 890770
- 0611 8907749