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Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Lebensmittelunternehmer – Allergen- und Zusatzkennzeichnung

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln (auch Getränke, Süßigkeiten et cetera) ist in diversen Verordnungen geregelt. Die am 13. Dezember 2014 in Kraft getretene Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt nun auch vor, dass zusätzlich zu den bisherigen Angaben Allergene zu benennen sind.

Eine kleine Einführung und einige Beispiele zu diesem Thema findet man auf dieser Seite.

Lebensmittelunternehmer – Allergen- und Zusatzkennzeichnung

Anschrift

Teutonenstraße 1
65187 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Wielandstraße, Buslinie 37; Haltestelle Diesterwegschule, Buslinie 8.

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