Unterbringungsmanagement und Soziale Hilfen für Wohnungslose und Geflüchtete
Unterbringung geflüchteter und unfreiwillig wohnungsloser Menschen
Im Unterbringungsmanagement werden die An- und Abmietungen von Unterkünften zur Unterbringung geflüchteter und wohnungsloser Menschen vorbereitet. Das Sachgebiet besteht aus drei Teams.
Die Wohnungsnotfallhilfen
Das Team Wohnungsnotfallhilfen und Wohnungsaufsicht prüft u. a. baurechtliche Missstände, wenn deren Beseitigung von Mietern erfolglos gegenüber dem Vermieter gefordert wird. Es prüft darüber hinaus bei wohnungslosen Menschen, ob die Voraussetzungen zur Unterbringung nach dem Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) vorliegen, verfügt Einweisungen, setzt Kostenbeiträge fest und kümmert sich gemeinsam mit dem Fallmanagement Wohnen um Vermittlung in das Wohnmodell Housing First.
Für unfreiwillig wohnungslose Familien sowie alleinstehende Wohnungslose, die aus wichtigem Grund nicht im Männer- beziehungsweise Frauenwohnheim übernachten können, vermittelt das Aufnahmemanagement vorübergehend einen Platz in einer Unterkunft. Dazu ist ein Antrag auf Unterbringung bei der Wohnungsnotfallhilfe zu stellen.
Die Vermeidung von Wohnraumverlust bei Menschen, die nicht im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II oder XII stehen, gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Sachgebietes.
Das Aufnahme- und Unterbringungsmanagement für Geflüchtete und Spätaussiedelnde
Das Aufnahme- und Unterbringungsmanagement bringt nach Wiesbaden zugewiesene Geflüchtete und Spätaussiedler in Unterkünften unter. Dabei entscheidet das Team Aufnahmemanagement in Kooperation mit der Sozialen Arbeit in Unterkünften über die Belegung der Plätze in den Unterkünften und kümmert sich um das Gebäudemanagement.
Unterlagen für die Antragsstellung und Kontaktdaten finden Sie hier: