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Gesundheitsamt

Hygiene in gewerblichen Einrichtungen

Wer Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (zum Beispiel HIV- und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften der Hessischen Infektionshygieneverordnung vom 18.03.2003, geändert mit Verordnung vom 22.10.2008 und ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.

Solche Tätigkeiten sind insbesondere:

  • die Ausübung der Haarpflege,
  • der Kosmetik,
  • der Fußpflege,
  • das Tätowieren,
  • das Ohrlochstechen und
  • das Einbringen von Schmuck an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing).

Hygiene in gewerblichen Einrichtungen

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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