Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
Einrichtungen und Unternehmen gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz, z. B. Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Obdachlosenunterkünfte, Flüchtlingsheime, Justizvollzugsanstalten, sonstige Massenunterkünfte, müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes suchen die Einrichtungen und Unternehmen – auch unangemeldet – auf, um zu kontrollieren, ob die Regeln der Hygiene eingehalten werden. Die Kosten der Begehungen werden nach der hessischen Gebührenordnung errechnet und sind von den Einrichtungen und Unternehmen zu tragen.
Bemerkung
Rechtsgrundlage
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Organisationseinheiten
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen