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Gesundheitsamt

Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen

Einrichtungen und Unternehmen gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz, z. B. Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Obdachlosenunterkünfte, Flüchtlingsheime, Justizvollzugsanstalten, sonstige Massenunterkünfte, müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes suchen die Einrichtungen und Unternehmen – auch unangemeldet – auf, um zu kontrollieren, ob die Regeln der Hygiene eingehalten werden. Die Kosten der Begehungen werden nach der hessischen Gebührenordnung errechnet und sind von den Einrichtungen und Unternehmen zu tragen.

Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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