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Dezernat I – Dezernat des Oberbürgermeisters

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte setzt den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichberechtigung in der Dienststelle um, basierend auf dem HGlG und AGG, insbesondere zum Schutz vor geschlechtsbezogener Benachteiligung und sexueller Belästigung.

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