Dezernat I – Dezernat des Oberbürgermeisters
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte setzt den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichberechtigung in der Dienststelle um, basierend auf dem HGlG und AGG, insbesondere zum Schutz vor geschlechtsbezogener Benachteiligung und sexueller Belästigung.