Auskunft aus dem Gewerbemelderegister
Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.
An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Bitte beachten: Diese Informationen betreffen nur Auskünfte über dritte Gewerbebetriebe.
Wenn Sie eine Meldebescheinigung über das eigene bereits gemeldete Gewerbe benötigen, finden Sie dazugehörige Informationen unter „Meldebescheinigung Gewerbe“.
Wenn Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen (dieses wird in Bonn geführt und stellt Führungszeugnisse über Gewerbetreibende aus), finden Sie alle notwendigen Informationen unter der Dienstleistungen "Gewerbezentralregister".
Verfahrensablauf
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Auskunft aus dem Gewerbemelderegister
Anschrift
65183 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.
Telefon
- 0611 318000
- 0611 314942
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