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Fördermittel und Wettbewerbe

Qualifizierungsgeld für Betriebe

Das Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten.

Qualifzierungsgeld

Seit April 2024 gelten die Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Eine Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld. 

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.

Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber. 

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen. 

Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld online beantragen.  

Kontakt

Referat für Wirtschaft und Beschäftigung

Anschrift

Kirchgasse 47
65183 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.

Öffnungszeiten

Das Referat ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der im Kontaktfeld genannten Nummer telefonisch erreichbar. Empfohlen wird eine vorherige Terminabsprache.

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