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Gesundheitsamt

Belehrung über Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln (ehemals Lebensmittelzeugnis)

Alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten oder dabei mit ihnen in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Kantinen oder sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), dass sie über geltende Tätigkeitsverbote belehrt wurden. Diese Bescheinigung stellt das Gesundheitsamt nach einer eingehenden Information aus.

Online-Belehrung

An Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann online unter dem folgenden Link (s. Online-Services) teilgenommen werden. Sie benötigen hierfür eine stabile Internetverbindung sowie einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und haben die Auswahl aus einer Vielzahl von Sprachen. Für eine erfolgreiche Teilnahme folgen Sie einfach den Hinweisen der Webseite.

Präsenzbelehrung

Sollten Sie keine entsprechende Technik besitzen, können Sie die Belehrung in den Räumen der Landeshauptstadt Wiesbaden absolvieren (Präsenzbelehrung durch Gesundheitsamt). Die Belehrungen finden im Gesundheitsamt, Konradinerallee 11 (Eingang A) statt und sind nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon unter 0611 312810 oder E-Mail möglich. Ihre Terminanfrage senden Sie bitte an belehrungenwiesbadende.

Mitzubringen sind: Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).

Online-Services

Belehrung über Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln (ehemals Lebensmittelzeugnis)

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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