Belehrung über Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln (ehemals Lebensmittelzeugnis)
Alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten oder dabei mit ihnen in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Kantinen oder sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), dass sie über geltende Tätigkeitsverbote belehrt wurden. Diese Bescheinigung stellt das Gesundheitsamt nach einer eingehenden Information aus.
Online-Belehrung
An Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann online unter dem folgenden Link (s. Online-Services) teilgenommen werden. Sie benötigen hierfür eine stabile Internetverbindung sowie einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und haben die Auswahl aus einer Vielzahl von Sprachen. Für eine erfolgreiche Teilnahme folgen Sie einfach den Hinweisen der Webseite.
Präsenzbelehrung
Sollten Sie keine entsprechende Technik besitzen, können Sie die Belehrung in den Räumen der Landeshauptstadt Wiesbaden absolvieren (Präsenzbelehrung durch Gesundheitsamt). Die Belehrungen finden im Gesundheitsamt, Konradinerallee 11 (Eingang A) statt und sind nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon unter 0611 312810 oder E-Mail möglich. Ihre Terminanfrage senden Sie bitte an belehrungenwiesbadende.
Mitzubringen sind: Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
Online-Services
Belehrung über Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln (online)
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Belehrung über Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln (ehemals Lebensmittelzeugnis)
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 312810
- 0611 313916
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen