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Regionale Projekte

Regionalplan

Der Regionalplan dient der Steuerung der räumlichen Entwicklung. Er legt fest, wie Flächen genutzt werden sollen und bildet den Planungsrahmen für die Region. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist Teil der Region und des Regionalplans Südhessen.

Der Regionalplan ist ein wichtiges Instrument in der Raumordnung. Er steht zwischen dem Landesentwicklungsplan (LEP) und den kommunalen Bauleitplänen der Städte und Gemeinden. Er legt Ziele und Grundsätze für die Raumordnung fest und setzt die Vorgaben aus dem LEP in der Region um. Der Regionalplan schaut auf die Entwicklungen, die in den nächsten zehn Jahren erwartet werden, und hilft dabei, Konflikte zwischen konkurrierenden Raumnutzungen zu lösen. Er zeigt, wo in der Region bestimmte Nutzungen Vorrang haben und wo andere ausgeschlossen werden. Dabei geht der Regionalplan jedoch nicht ins Detail und legt nicht fest, was auf jedem einzelnen Grundstück passiert.

Kartenausschnitt der Stadt Wiesbaden mit bunten Flächen
Regionalplan Südhessen 2010

Für die Landeshauptstadt Wiesbaden trifft der Regionalplan Südhessen Entscheidungen zur Raumnutzung. Er enthält Darstellungen im Bereich der Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur und gibt der Stadt Vorgaben, die bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne berücksichtigt werden müssen. Die Aussagen des Regionalplans besitzen dabei unterschiedliche Bindungswirkungen: Die Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben, die bei allen raumbedeutsamen Entscheidungen beachtet werden müssen. Sie dürfen nicht erneut auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung abgewogen werden. Die Grundsätze der Raumordnung müssen ebenfalls beachtet werden, können aber in nachfolgenden Abwägungsentscheidungen auch überwunden werden, wenn andere Belange höher gewichtet werden.

Der Regionalplan ist in der Regel ein überfachliches Dokument, das die gesamte Planungsregion umfasst und verschiedene Fachplanungen miteinander verknüpft. Es können jedoch auch räumliche und sachliche Teilpläne für bestimmte Themen erstellt werden. Für die Planungsregion Südhessen sind der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) von 2019 und dessen 1. Änderung seit März 2020 bzw. Februar 2022 rechtswirksam. Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien legt Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie fest und trifft auch weitere Festlegungen für andere erneuerbare Energien wie Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft.

Die Verantwortung für die Erstellung des Regionalplans Südhessen liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt, der obersten Planungsbehörde. Derzeit befindet sich der Regionalplan Südhessen im Verfahren der Neuaufstellung. Die ersten Beratungen der Regionalversammlung Südhessen zum Entwurf/Vorentwurf 2024 fanden im Februar und März 2024 statt. Aktuelle Informationen zum Aufstellungsverfahren können dem Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt (Öffnet in einem neuen Tab) entnommen werden. Bis der neue Regionalplan in Kraft tritt, behält der aktuell geltende Regionalplan Südhessen 2010 seine Gültigkeit.

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Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

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Um Terminvereinbarung wird gebeten.

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  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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