Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Der öffentliche Raum dient dem Gemeingebrauch aller. Er wird insbesondere in den Innenstädten durch private und geschäftliche Interessen in seiner Gestaltung und in seiner Benutzbarkeit mitgeprägt.
Es ist jedoch vermehrt zu beobachten, dass der öffentliche Raum durch die zunehmende Menge an Warenauslagen, Werbeständern und Gastronomiemöblierung überfrachtet und dadurch vielfach qualitativ abgewertet wird.
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Gestaltqualität zentraler öffentlicher Räume wieder mit der Bedeutung des gewachsenen Stadtbildes in Übereinstimmung zu bringen. Das Erscheinungsbild der Innenstadt soll den Charakter des Ortes, als Zentrum der Stadtgesellschaft sowie als historische und funktionale Mitte der Stadt widerspiegeln.
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen