Ordnungsamt
Gaststätte mit Alkoholausschank anzeigen
Am 1. Mai 2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Seitdem ist für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gaststättenkonzession) nicht mehr erforderlich.
Allerdings ist für den Ausschank alkoholischer Getränke die Gewerbeanmeldung spätestens sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes in der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.
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Organisationseinheiten
Gaststätte mit Alkoholausschank anzeigen
Anschrift
Gebäude 10004
Alcide-de-Gasperi-Straße 1
65197 Wiesbaden
Alcide-de-Gasperi-Straße 1
65197 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.