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Ordnungsamt

Gaststätte mit Alkoholausschank anzeigen

Am 1. Mai 2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Seitdem ist für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gaststättenkonzession) nicht mehr erforderlich.

Allerdings ist für den Ausschank alkoholischer Getränke die Gewerbeanmeldung spätestens sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes in der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.

Gaststätte mit Alkoholausschank anzeigen

Anschrift

Gebäude 10004
Alcide-de-Gasperi-Straße 1
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

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