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Sozialleistungs- und Jobcenter

Wohngeldbehörde

Aufgabe der Wohngeldbehörde ist es, Geringverdienern, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften bestreiten, die Wohnkosten zu bezuschussen.
Mieter von Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Zuschuss zur Miete beziehungsweise zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wohngeldbehörde

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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