Inhalt anspringen
Gesundheitsförderung

Masernschutzgesetz

Bereits seit 1. März 2020 müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung - zum Beispiel Kindertagesstätten und Schulen - arbeiten oder betreut werden wollen, auf Grundlage des Masernschutzgesetztes den Masernschutz nachweisen.

Ebenfalls betroffen sind alle nach 1970 geborenen Personen, die in medizinischen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern oder Arztpraxen) arbeiten möchten. Auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geflüchtete Menschen müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachweisen. Für Personen, die bereits seit dem 1. März 2020 in den entsprechenden Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, galt für den Nachweis des Masernschutzes eine Übergangsfrist. Diese läuft am 31. Juli 2022 ab.
Nach dem Masernschutzgesetz müssen Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen. Alle Personen ab zwei Jahren sowie nach 1970 geborene, müssen zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Masern-Immunität nachweisen.

Personen, die den Nachweis eines vorhandenen Masernschutzes nicht erbringen können, dürfen in den betroffenen Einrichtungen weder betreut noch tätig werden. Personen die der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen und keinen Nachweis erbringen, können weiterhin beschult werden. In diesem Fall muss die Einrichtung jedoch das Gesundheitsamt benachrichtigen. Bei Kindern unter einem Jahr ist eine Aufnahme zum Beispiel in eine Krippe auch ohne Nachweis möglich.
Werden die Nachweise nicht vorgelegt oder bestehen Zweifel an der Echtheit beziehungsweise inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, muss die Einrichtungsleitung das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen.

Das Gesundheitsamt Wiesbaden stellt zu diesem Zweck einen Online-Dienst zur Verfügung, über die die betroffenen Einrichtungen das Fehlen oder einen zweifelhaften Nachweis melden können. Der Zugang zur Online-Meldung ist mit dem Link am Ende der Seite möglich.

Auch interessant

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise