Förderschulen
Sonderpädagogische Förderung, Behinderung, Inklusion - die Beschulung von Kindern mit besonderen Bedarfen kann unübersichtlich sein. Wir schaffen Klarheit.
Bevor ein Kind in die Schule kommt, wird es von Kinder- und Jugendärzten und -ärztinnen des städtischen Gesundheitsamts auf seine Schulreife hin untersucht. Sollte sich im Rahmen dieser Untersuchung Hinweise auf Entwicklungsverzögerungen oder Handicaps ergeben, werden die Eltern an das regionale Beratungs- und Förderzentrum an der Albert-Schweitzer-Schule in Mainz-Kostheim verwiesen. Dort wird dann ein ggf. vorhandener sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, um dem Kind die bestmögliche schulische Förderung zu ermöglichen, die im Hessischen Schulgesetz niedergelegt ist:
„Kinder und Jugendliche, die zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung in der Schule sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.“
(§ 49 Abs. 1 HSchG).
Das Hessische Schulgesetz unterscheidet zwischen solchen Handicaps, die lernzielgleich unterrichtet werden können, und solchen, die eine Anpassung der Lernziele erforderlich machen.
Als lernzielgleich gelten
- Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
- Förderschwerpunkt Sprachheilförderung.
- Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
- Förderschwerpunkt Sehen
- Förderschwerpunkt Hören
Lernzieldifferent unterrichtet wird im
- Förderschwerpunkt Lernen
- Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Handicap, das ein Lernen in gleichem Tempo und Bewertungsmaßstab wie ihren gleichaltrigen Mitschülerinnen und Mitschülern deutlich erschwert oder unmöglich macht, wird ein individueller Lehrplan erstellt. Dies gilt unabhängig vom Ort der Beschulung, also unabhängig davon, ob die Eltern für ihr Kind eine allgemeinbildende Schule wählen (inklusive Beschulung) oder eine Förderschule.
Für alle Förderschwerpunkte, unabhängig von den Lernzielen, definiert das Schulgesetz die Beschulung an der allgemeinen Schule als Regelform:
„Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung findet als Regelform in der allgemeinen Schule (…) statt.“
(§ 51 Abs. 1)
Eine Förderung an allgemeinen Schulen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist seitens des Gesetzgebers, dem Land Hessen, nicht nur möglich, sondern erwünscht. In diesem Falle arbeitet die allgemeine Schule eng mit dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum sowie mit einer entsprechenden Förderschule zusammen. Dementsprechend werden an den Wiesbadener Schulen inklusive Bildungsangebote vorgehalten bzw. nach Bedarf geschaffen.
Im Grundschulbereich gilt der Grundsatz, dass möglichst die Schule des Schulbezirkes besucht wird und damit eine wohnortnahe Beschulung erfolgen kann. In der weiterführenden Schule (Sekundarstufe 1 und 2) gilt auch in der inklusiven Beschulung das freie Elternwahlrecht. Ergänzend dazu werden Schulen mit besonderer Ausstattung ausgewiesen. An diesen Schulen wird für einen oder mehrere Schwerpunkte die bauliche Barrierefreiheit, wo benötigt, Schritt für Schritt hergestellt. Pädagogisch widmen sich diese Schulstandorte in besonderem Maße einem (manchmal auch mehreren) bestimmten Förderschwerpunkt(en).
Schülerinnen und Schüler in Wiesbaden, die wegen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Behinderung nicht alleine zur Schule kommen können, haben die Möglichkeit einen Fahrdienst zu nutzen. Dieser bringt sie zur Schule und nach dem Unterricht wieder nach Hause – sofern dies notwendig ist. Für weitere Informationen folgen Sie dem Link
Für den Fall, dass Eltern die inklusive Beschulung für ihr Kind nicht wünschen, werden in Hessen, und auch in Wiesbaden, Förderschulen für die einzelnen Förderschwerpunkte vorgehalten.
Förderschulen unterrichten Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung; sie sind auf einen oder mehrere der oben beschriebenen sonderpädagogischen Förderbedarfe spezialisiert. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die bauliche Gestaltung und Ausstattung, als auch hinsichtlich der dort vorhandenen sonderpädagogischen Ressource.
Für jeden Förderschwerpunkt existieren spezialisierte Schulen. Grundsätzlich können Förderschülerinnen und -schüler die Schule mit Haupt-, Real oder einem schulartspezifischen Abschluss verlassen.
Förderschulen in Wiesbaden
Im Stadtgebiet können Förderschulen mit den folgenden Förderschwerpunkten besucht werden.
Sprache
Schulen mit diesem Förderschwerpunkt unterrichten Schülerinnen und Schüler, deren Sprachverständnis, Ausdrucks- und Mitteilungsfähigkeit schwer beeinträchtigt ist. Die Förderung der Sprache ist durchgängiges Unterrichtsprinzip. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit von Schule, logopädischen Fachkräften, Eltern sowie Beratungs- und Förderstellen gewünscht. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache unterrichten nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen und bieten auch deren Abschlüsse an.
Links zu entsprechenden Schulen finden Sie am Ende dieser Seite.
Geistige Entwicklung
Schulen mit diesem Förderschwerpunkt fördern Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden Beeinträchtigung in der Intelligenzentwicklung und einer umfassenden, lang andauernden Beeinträchtigung in den lebenspraktischen, sozialen und schulischen Kompetenzen.
Die schulische Förderung bezieht sich auf:
- lebenspraktische Kompetenzen wie Selbstversorgung, Gesundheitsvorsorge, Bewegung und Mobilität
- soziale Kompetenzen wie soziale Beziehungen, Sprache, Kommunikation und Leben in der Gesellschaft
Für kaum oder nicht sprechende Schülerinnen und Schüler werden Methoden zur Verständigung erarbeitet.
- schulische Kompetenzen wie Deutsch, Mathematik, Lern- und Arbeitsverhalten
Folgende Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Wiesbaden bieten Angebote am Nachmittag im Rahmen des Ganztagsprofil 3 an.
- Fluxusschule Biebrich
- Johann-Hinrich-Wichern-Schule
- Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule arbeitet im Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Links zu den Schulen finden Sie am Ende dieser Seite.
Lernen
Schulen mit diesem Förderschwerpunkt fördern Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden Beeinträchtigung in der Intelligenzentwicklung mit der Beeinträchtigung der Lernentwicklung. Die Beeinträchtigungen wirken sich so stark auf das schulische Lernen aus, dass sich unterdurchschnittliche Leistungen im Lesen, im Schreiben und im Rechnen zeigen. Der Unterricht basiert auf individuellen Förderplänen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Berufsorientierungsstufe intensiv auf die Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet. Regulär wird an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen der berufsorientierte Abschluss (BO-Abschluss) erworben. Bei Eignung können die Schülerinnen und Schüler auch den Hauptschulabschluss in Kooperation mit einer weiterführenden Schule erwerben.
Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbeeinträchtigung und körperlich-motorischer Beeinträchtigung
a) Sehen
Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sehen (blinde und seheingeschränkte Schülerinnen und Schüler), deren Eltern sich für eine Förderschule entscheiden, gibt es keine entsprechend spezialisierten Förderschulen in Wiesbaden. Aufgrund ihrer geringen Anzahl werden sie in regionalen Förderschulen außerhalb Wiesbadens unterrichtet. Weiterführende Informationen finden sich auf Seiten des Staatlichen Schulamts Wiesbaden. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
b) Hören
Für hörgeschädigte Kinder, deren Eltern sich für eine Förderschule entscheiden, gibt es keine entsprechend spezialisierten Förderschulen in Wiesbaden. Aufgrund ihrer geringen Anzahl werden sie in regionalen Förderschulen außerhalb Wiesbadens unterrichtet. Weiterführende Informationen finden sich auf Seiten des Staatlichen Schulamts Wiesbaden. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
c) Körperliche und motorische Entwicklung
Schulen mit diesem Förderschwerpunkt betreuen Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Beeinträchtigung. Kleine Klassen ermöglichen eine individuelle Unterweisung. Ein Schwerpunkt liegt auf der körperlichen und motorischen Förderung der Kinder, die z. T. mit mehrfach-Behinderung zurechtkommen müssen. In Wiesbaden hat sich die Friedrich-von- Bodelschwingh-Schule auf diesen Förderschwerpunkt spezialisiert; die Schülerinnen und Schüler können hier auch im Ganztagsbetrieb betreut werden. Der Abschluss entspricht dem der Hauptschule oder der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Zusätzlich zu den Wiesbadener Schulen kann auch eine Aufnahme in das Antoniushaus in Hochheim beantragt werden. Die Kinder sind dort internatsmäßig untergebracht und können am Wochenende nach Hause geholt werden. Ihnen stehen moderne, therapeutische Einrichtungen sowie eine ärztliche Betreuung zur Verfügung.
Links zu entsprechenden Schulen aller drei Förderschwerpunkte sind am Ende dieser Seite aufgeführt.
Weiterführende Informationen zu den Beschulungsmöglichkeiten für diese drei Förderschwerpunkte finden sich unter Lernen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Dort sind auch Übersichten/Leistungsverzeichnisse für die Schwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung einsehbar. Den Link finden Sie am Ende der Seite und Links und Downloads
Fragen zur Schulwahl beantworten die regionalen Beratungs- und Förderzentren sowie das Staatliche Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden.
Eine Übersicht über alle Wiesbadener Förderschulen (staatliche und private) mit Angabe des Förderschwerpunkts sowie der dort möglichen Schulabschlüsse finden Sie unter Links und Downloads.