Verfahrens-Lotse
Kinder, Jugendliche und Eltern können zu einer Person im Jugend-Amt gehen.
Diese Person heißt: Verfahrens-Lotse.
Der Verfahrens-Lotse erklärt ihnen,
welche Hilfe es gibt.
Seit Juni 2021 gibt es ein neues Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: KJSG.
Das Gesetz ist für alle gemacht.
Zum Beispiel für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.
Die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst,
was sie möchten.
Sie bekommen Hilfe vom Jugend-Amt.
Kinder, Jugendliche und Eltern können zu einer Person im Jugend-Amt gehen.
Diese Person heißt: Verfahrens-Lotse.
Der Verfahrens-Lotse erklärt ihnen,
welche Hilfe es gibt.
Hast du Fragen?
Willst du mehr Infos?
Dann kannst du dem Verfahrens-Lotsen in Wiesbaden eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
verfahrenslotsewiesbadende
Oder du kannst den Verfahrens-Lotsen anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0611 31 88 76