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Amt für Soziale Arbeit

Verfahrens-Lotse

Kinder, Jugendliche und Eltern können zu einer Person im Jugend-Amt gehen.
Diese Person heißt: Verfahrens-Lotse.
Der Verfahrens-Lotse erklärt ihnen,
welche Hilfe es gibt.

Seit Juni 2021 gibt es ein neues Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: KJSG.
Das Gesetz ist für alle gemacht.
Zum Beispiel für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.

Die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst,
was sie möchten.
Sie bekommen Hilfe vom Jugend-Amt.

Kinder, Jugendliche und Eltern können zu einer Person im Jugend-Amt gehen.
Diese Person heißt: Verfahrens-Lotse.
Der Verfahrens-Lotse erklärt ihnen,
welche Hilfe es gibt.

Hast du Fragen?
Willst du mehr Infos?
Dann kannst du dem Verfahrens-Lotsen in Wiesbaden eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist:
verfahrenslotsewiesbadende

Oder du kannst den Verfahrens-Lotsen anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0611 31 88 76

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