Inhalt anspringen
Schulamt

Amt für Ausbildungsförderung

Das Amt für Ausbildungsförderung ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die finanzielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Auszubildenden. Unser Ziel ist es, den Zugang zu Bildung zu erleichtern, indem wir sie bei der Beantragung von BAföG und weiteren Förderprogrammen unterstützen.

Händen reichen sich gegenseitig Geld

Das Amt für Ausbildungsförderung Wiesbaden ist mit der Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) für den Bereich der Landeshauptstadt Wiesbaden beauftragt. BAföG-Anträge können nicht nur von Studentinnen und Studenten, sondern auch von Schülerinnen und Schüler gestellt werden.

Die örtliche Zuständigkeit ist wie folgt festgelegt:

  • bei Studierenden in der Regel die Studentenwerke der jeweiligen Hochschule
  • beim Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte abhängig vom jeweiligen Staat
  • für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt am Ort der Ausbildungsstätte
  • andere ledige Schülerinnen und Schüler beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt am Wohnort der Eltern oder des überlebenden Elternteils.

Ansonsten richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers.

Der BAföG-Höchstbetrag wird mit Ausnahme der Förderung bei Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen und entsprechenden Praktika komplett als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Ob der volle Bedarfssatz oder ein Teilbetrag als Förderung bewilligt wird, hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ab. Nicht nur von den eigenen, sondern in den meisten Fällen auch von den Einkommensverhältnissen der Eltern und bei Verheirateten von denen des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin.

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats. Zu empfehlen ist, sich schon frühzeitig über die Förderungsmöglichkeiten im konkreten Fall zu informieren und BAföG-Anträge zu stellen, damit eine zügige Bearbeitung erfolgen kann. Ein Antrag kann nur schriftlich gestellt werden. Dafür sind die entsprechenden Formblätter vorgesehen.

Eine persönliche Beratung in unserem Amt für Ausbildungsförderung und die Entgegennahme von Anträgen und Unterlagen ist nur während der Sprech- und Servicezeiten möglich.

Sonstige Informationen zum BAföG und zu vielen weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite "Ausbildungsförderung", die unten verlinkt ist. 

Amt für Ausbildungsförderung

Anschrift

Schillerplatz 1
65185 Wiesbaden

Postanschrift

Schillerplatz 1
65185 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Besuchereingang Friedrichstraße 16

Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Mittwochs von 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr

Die Antragsformulare können beim Bundesministerium für Bildung und Forschung kostenlos heruntergeladen werden. Das Land Hessen bietet einen Online-Antrag zum BAföG und AFBG (Meister-BAföG).

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise