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Dezernat III – Dezernat für Finanzen, Schule und Kultur

Schulamt

Schülerinnen und Schüler sitzen auf einer Bank

Das Schulamt der Landeshauptstadt Wiesbaden ist nicht zuständig für:

  • die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulen;
  • die Bereitstellung der Lehrkräfte;
  • Angelegenheiten des sogenannten Inneren Schulbetriebes, also für alles, was mit dem Unterricht und dessen Organisation zu tun hat (Stundenpläne, Klassenverteilung, Notengebung, Versetzungen, und anderes mehr).

Diese Aufgaben werden vom Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden wahrgenommen. Den Link zum staatlichen Schulamt finden Sie am Ende dieser Seite.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten, insbesondere für:

  • die Errichtung, das Betreiben und die Aufhebung von Schulen;
  • die Festlegung und Änderung der Organisationsform der Schulen;
  • den Schulbau;
  • die Einrichtung und Ausstattung der Schulgebäude und Unterrichtsräume;
  • die Bereitstellung der Lehrmittel;
  • die Festlegung der Schulbezirke für Grundschulen, Schulen für Lernhilfe und Berufsschulen;
  • die Bereitstellung des Personals für Sekretariate, Hausmeister, Mittagstische und Reinigung an den Schulen;
  • das Erstellen von Schulentwicklungsplänen;
  • die Abwicklung und Finanzierung der Schülerbeförderung.

Leitung: Kay Römer

Schulamt

Öffnungszeiten

Unsere Sprech- und Servicezeiten sind mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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