Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie den Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, die Bürgergeld beziehen.
Eine Förderung ist dann möglich wenn bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist oder
der Eingliederungszuschuss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verbessert, dauerhaft eine Beschäftigung aufzunehmen. Dies gilt für alle, die aus persönlichen Gründen nur schwer eine ungeförderte Stelle antreten könnten.
Den Eingliederungszuschuss können Sie höchstens für 12 Monate erhalten. Sie erhalten während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss.
Wenn Sie einen Eingliederungszuschuss für eine neue Arbeitskraft erhalten, müssen Sie diese auch nach dem Ende der Förderung eine bestimmte Zeit weiterbeschäftigen.
Interessiert? Die Kolleginnen und Kollegen des Kommunalen Jobcenters stehen Ihnen gern zur Verfügung.