Grünflächenamt
Patenschaft für denkmalwürdige Grabstätten übernehmen
Seit 1991 praktiziert die Landeshauptstadt Wiesbaden ein Patenschaftsmodell für historische Grabstätten. Es handelt sich dabei um Grabstätten,die unter Denkmalschutz stehen, und deren Nutzungsrecht abgelaufen ist. Bei dem Abschluss eines Patenvertrages geht das Grabmal und die baulichen Anlagen in das Eigentum des Paten über. Dadurch können Unterhaltsarbeiten steuerlich angemeldet werden. Bei Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte durch den Paten wird die Gebühr abhängig von der Grabgröße um 25 bis 50 Prozent reduziert.
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Organisationseinheiten
Patenschaft für denkmalwürdige Grabstätten übernehmen
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 312993
- 0611 313967
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen