Regelschülerinnen und -schüler
Der Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten kann nur online gestellt werden. Er muss bis spätestens 31. Dezember des Jahres beantragt werden, in der das Schuljahr endet. Den Link zum Antrag finden Sie am Ende dieser Seite.
Anträge für eine Kostenübernahme bei einem Deutsch-Intensiv-oder Integrationskurs sind über das Schulsekretariat erhältlich.
Kaufnachweise für die Folgejahre müssen ohne erneute Antragstellung über das E-Mail-Postfach der Schülerbeförderung schuelerbefoerderungwiesbadende eingereicht werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter Wiesbaden, Fachstelle Bildung und Teilhabe, die Schülerbeförderungskosten übernehmen. Dies betrifft in der Hauptsache Schülerinnen und Schüler, die die Oberstufe (Sekundarstufe II) besuchen. Über den Link "Formulare KJC" erhalten Sie das entsprechende Antragsformular.
Betriebspraktikum
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für die Schülerbeförderung zum Betriebspraktikum übernommen. Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler vor dem Praktikum über die Bedingungen. Wenden Sie sich für Rückfragen bitte direkt an Ihre Schule.
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung - Besuch von Förderschulen oder Regelschulen (Inklusion)
Schülerinnen und Schüler in Wiesbaden, die wegen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Behinderung nicht alleine zur Schule kommen können, haben die Möglichkeit einen Fahrdienst zu nutzen. Dieser bringt sie zur Schule und nach dem Unterricht wieder nach Hause – sofern dies notwendig ist.
Die Notwendigkeit wird vom Staatlichen Schulamt des Rheingau-Taunus-Kreises und der Landeshauptstadt Wiesbaden oder dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden festgestellt. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Schulleitung der aufnehmenden Schule – diese leitet alles in die Wege. Sie selbst müssen keinen Antrag stellen. Dieses Verfahren gilt sowohl für Förderschulen als auch für Regelschulen, an denen Ihr Kind als Inklusionskind aufgenommen wird.