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Ordnungsamt

Waffenbesitzkarte beantragen

Waffenrechtliche Erlaubnisse werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.

Zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigen Sie im Regelfall eine Waffenbesitzkarte. Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dann, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben.

Es muss ein Nachweis erbracht werden, warum der Erwerb der Waffe zwingend notwendig ist - Bedürfnisnachweis.

Die Sachkunde im Umgang mit der Waffe sowie Kenntnis des Waffen- und des Strafrechts - Notwehr- und Notstandsbestimmungen müssen nachgewiesen werden.

Für geerbte Schusswaffen muss spätestens vier Wochen nach dem Eintritt des Erbfalls, bei der für den Wohnsitz des Erben zuständigen Waffenbehörde, eine Waffenbesitzkarte beantragt werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Waffen mit einem Blockiersystem gesichert werden. Hierdurch entstehen Folgekosten.

Unter Waffe digital (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie den Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis bequem online stellen.

Waffenbesitzkarte beantragen

Anschrift

Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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