Kurzzeitkennzeichen
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden. Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.
Zuständige Zulassungsbehörde für die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen ist die für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Zulassungsbehörde, oder die Behörde in deren Bezirk sich der Standort des Fahrzeugs befindet.
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Kurzzeitkennzeichen
Anschrift
65201 Wiesbaden
Weitere Hinweise
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318342
- 0611 313966
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen