Importfahrzeug anmelden
Bei der Zulassungsbehörde kann ein Kraftfahrzeug (Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge) zugelassen werden, das bereits in einem Nicht-/ EU-Staat zugelassen war oder das in einem Nicht-/ EU-Staat erworben wurde.
Sie erhalten für das aus dem Ausland importierte Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, welches noch keine deutschen Fahrzeugpapiere besitzt, eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Mit der Zulassung erhalten Sie unter anderem ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug und dürfen es anschließend erst im Straßenverkehr bewegen, sobald die Nummernschilder am Auto fest montiert sind.
Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht für das Fahrzeug und Sie müssen als Halterin oder Halter die Kfz-Steuern und die Kfz-Versicherung bezahlen.
Importierte Gebrauchtfahrzeuge müssen nicht zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.
Importierte Neufahrzeuge, unter Vorlage EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC), müssen zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.
Die Zulassungsbehörde behält sich vor in Einzelfällen die Vorfahrt anzuordnen.
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65201 Wiesbaden
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Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318342
- 0611 313966
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