Sterbefall anzeigen und beurkunden
Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Verstirbt eine Person im Krankenhaus, wird der Sterbefall von der Krankenhausverwaltung dem Standesamt angezeigt.
Verstirbt eine Person nicht im Krankenhaus, ist der Sterbefall von einer dazu verpflichteten Person persönlich anzuzeigen.
Dazu verpflichtet sind Personen, die mit der / dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. Ebenfalls verpflichtet ist jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder Kenntnis darüber hat. Ein bevollmächtigtes Bestattungsinstitut kann den Sterbefall auch anzeigen.
Bei einer Überführung eines Leichnams ins Ausland ist ein Leichenpass erforderlich.
Diese Dienstleistung wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.
Fristen
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Bemerkung
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Organisationseinheiten
Sterbefall anzeigen und beurkunden
Anschrift
Marktstraße 16
65183 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern’sches Gelände.