Sterbefall anzeigen und beurkunden
Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Verstirbt eine Person im Krankenhaus, wird der Sterbefall von der Krankenhausverwaltung dem Standesamt angezeigt.
Verstirbt eine Person nicht im Krankenhaus, ist der Sterbefall von einer dazu verpflichteten Person persönlich anzuzeigen.
Dazu verpflichtet sind Personen, die mit der / dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. Ebenfalls verpflichtet ist jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder Kenntnis darüber hat. Ein bevollmächtigtes Bestattungsinstitut kann den Sterbefall auch anzeigen.
Bei einer Überführung eines Leichnams ins Ausland ist ein Leichenpass erforderlich.
Diese Dienstleistung wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.
Kontakt
E-Mail-Adresse | sterbefaellewiesbadende |
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standesamtwiesbaden.de-mailde |
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ausweisdokument der verstorbenen Person
- vom Arzt ausgestellter Leichenschauschein
- wenn die verstorbene Person ledig war: Geburtsurkunde
- wenn die verstorbene Person verheiratet oder verpartnert war: Ehe- beziehungsweise die Lebenspartnerschaftsurkunde
- wenn die verstorbene Person verwitwet, geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgehoben ist, muss in der Urkunde darüber ein Vermerk eingetragen sein
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können dem Gebührenblatt unter "Informationen" entnommen werden.
Zahlungsart
Nur Kartenzahlung möglich (EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay).
Hinweise
Sie wollen fehlende Dokumente oder Nachweise ergänzen? Hierfür können Sie den digitalen Briefkasten nutzen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Einzelfall.