Sterbefall anzeigen und beurkunden
Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Verstirbt eine Person im Krankenhaus, wird der Sterbefall von der Krankenhausverwaltung dem Standesamt angezeigt.
Verstirbt eine Person nicht im Krankenhaus, ist der Sterbefall von einer dazu verpflichteten Person persönlich anzuzeigen.
Dazu verpflichtet sind Personen, die mit der / dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. Ebenfalls verpflichtet ist jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder Kenntnis darüber hat. Ein bevollmächtigtes Bestattungsinstitut kann den Sterbefall auch anzeigen.
Bei einer Überführung eines Leichnams ins Ausland ist ein Leichenpass erforderlich.
Fristen
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
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Organisationseinheiten
Sterbefall anzeigen und beurkunden
Anschrift
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen