Schiedsämter
Die Schiedsämter führen nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz Schlichtungsverhandlungen über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten durch. Sie sind ferner die zuständige Schlichtungsstelle in Strafsachen. Die Schiedspersonen, welche die Aufgabe des Schiedsamts ehrenamtlich wahrnehmen, werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts, der auch die unmittelbare Dienstaufsicht über sie ausübt.
Die Aufgaben der Schiedsämter im Einzelnen:
- In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren grundsätzlich über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie über Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre statt.
Nach dem hessischen Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung sind die Schiedsämter zugleich anerkannte Gütestellen für die Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens. Dies betrifft vor allem die so genannten Nachbarstreitigkeiten sowie die Ansprüche wegen Ehrverletzungen, soweit nicht die Tat in der Presse oder im Rundfunk begangen wurde. In diesen Fällen muss zuerst ein Schlichtungsverfahren (z. B. vor einem Schiedsamt oder einer anderen anerkannten Schlichtungsstelle) durchgeführt werden, bevor die Gerichte angerufen werden können. Die streitenden Parteien müssen allerdings in Hessen wohnen oder dort einen Sitz oder eine Niederlassung haben.
Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt, bzw. bei Miet- und Pachtstreitigkeiten über Räume das Schiedsamt, in dessen Bezirk sich die Räume befinden. - In Strafsachen wird das Schiedsamt nur bei bestimmten Delikten tätig. Das sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. In anderen strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Schiedsperson nicht zuständig. Eine Privatklage wegen der vorgenannten Delikte kann erst erhoben werden, wenn das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt erfolglos geblieben ist.
In Wiesbaden gibt es insgesamt 15 Schiedsamtsbezirke. Zuständig für Sie ist immer die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedsamtsbezirke mit Zuständigkeiten, Adressen, Sprechzeiten und telefonischer Erreichbarkeit:
- Schiedsamtsbezirk Wiesbaden Alt I-III: zuständig für die gesamte Innenstadt
Rathaus, Schlossplatz 6, Erdgeschoss Zimmer 17
Schiedsperson: Rita Traut-Gerloff
Stellvertretung: Bettina Gies
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 0160 5967762 oder schiedsfrau-ritatraut-gerlofft-onlinede - Schiedsamtsbezirk Biebrich: zuständig für Biebrich
Ortsverwaltung Biebrich
Schiedsperson: Helmut Caspary
Stellvertretung: Cornelia Koch
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 0611 601898 oder hcasparyicloudcom - Schiedsamtsbezirk Bierstadt: zuständig für Bierstadt, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim und Breckenheim
Ortsverwaltung Bierstadt
Schiedsperson: Helmut Nehrbaß
Stellvertretung: Monika Zerbe-Hardt
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 0611 1846460 oder schiedsmann-nehrbasswebde - Schiedsamtsbezirk Delkenheim: zuständig für Delkenheim
Ortsverwaltung Delkenheim
Schiedsperson: Klaus Wehner
Stellvertretung: Dieter Nold
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 06122 5080 oder klauswehnergmxnet - Schiedsamtsbezirk Dotzheim: zuständig für Dotzheim, Frauenstein und Schierstein
Ortsverwaltung Dotzheim
Schiedsperson: Bernd Thielmann
Stellvertretung: Christian Lehr
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 0611 2047254 oder schiedsmann.dotzheimemailde - Schiedsamtsbezirk Erbenheim: zuständig für Erbenheim
Ortsverwaltung Bierstadt
Schiedsperson: Cornelia Koch
Stellvertretung: Helmut Caspary
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 0611 712620 oder schiedsfrau-erbenheimgmxde - Schiedsamtsbezirk Klarenthal: zuständig für Klarenthal
Herrmann-Brill-Straße 4
Schiedsperson: Christian Lehr
Stellvertretung: Bernd Thielmann
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 0179 1148925 oder schiedsmann.klarenthalgmailcom - Schiedsamtsbezirk Medenbach: zuständig für Medenbach
Ortsverwaltung Medenbach
Schiedsperson: Birgitt Urban
Stellvertretung: Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 06122 5333789 oder schiedsamt_medenbachemailde - Schiedsamtsbezirk Naurod/Auringen: zuständig für Naurod und Auringen
Ortsverwaltung Naurod
Schiedsperson: Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer
Stellvertretung: Birgitt Urban
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 06127 62331 oder k.h.schaefert-onlinede - Schiedsamtsbezirk Nordenstadt: zuständig für Nordenstadt
Ortsverwaltung Nordenstadt
Schiedsperson: Dieter Nold
Stellvertretung: Klaus Wehner
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 06122 4479 oder dieternoldwebde - Schiedsamtsbezirk Sonnenberg/Rambach: zuständig für Sonnenberg und Rambach
Ortsverwaltung Sonnenberg
Schiedsperson: Monika Zerbe-Hardt
Stellvertretung: Helmut Nehrbaß
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: 0611 71538862 oder monika.zerbe-hardtschiedsfraude - Schiedsamtsbezirk Amöneburg/Kastel: zuständig für Amöneburg und Kastel
Ortsverwaltung Kastel/Kostheim
Schiedsperson: Jutta Widmann
Stellvertretung: Gerhard Califice
Sprechzeiten: jeweils erster und dritter Mittwoch im Monat von 15 bis 16 Uhr
Kontakt: 06134 603233 oder widmannfamt-onlinede - Schiedsamtsbezirk Kostheim: zuständig für Kostheim
Ortsverwaltung Kastel/Kostheim
Schiedsperson: Gerhard Califice
Stellvertretung: Jutta Widmann
Sprechzeiten: jeweils zweiter und vierter Mittwoch im Monat von 15 bis 16 Uhr
Kontakt: 0171 4824490 oder gerhard_calificet-onlinede
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Schiedsämter
Anschrift
65183 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände oder Wilhelmstraße, Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 27, 45, 48.