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Rechtsamt

Schiedsämter

Die Schiedsämter führen nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz Schlichtungsverhandlungen über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten durch. Sie sind ferner die zuständige Schlichtungsstelle in Strafsachen. Die Schiedspersonen, welche die Aufgabe des Schiedsamts ehrenamtlich wahrnehmen, werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts, der auch die unmittelbare Dienstaufsicht über sie ausübt.

Die Aufgaben der Schiedsämter im Einzelnen:

  • In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren grundsätzlich über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie über Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre statt.
    Nach dem hessischen Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung sind die Schiedsämter zugleich anerkannte Gütestellen für die Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens. Dies betrifft vor allem die so genannten Nachbarstreitigkeiten sowie die Ansprüche wegen Ehrverletzungen, soweit nicht die Tat in der Presse oder im Rundfunk begangen wurde. In diesen Fällen muss zuerst ein Schlichtungsverfahren (z. B. vor einem Schiedsamt oder einer anderen anerkannten Schlichtungsstelle) durchgeführt werden, bevor die Gerichte angerufen werden können. Die streitenden Parteien müssen allerdings in Hessen wohnen oder dort einen Sitz oder eine Niederlassung haben.
    Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt, bzw. bei Miet- und Pachtstreitigkeiten über Räume das Schiedsamt, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.

  • In Strafsachen wird das Schiedsamt nur bei bestimmten Delikten tätig. Das sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. In anderen strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Schiedsperson nicht zuständig. Eine Privatklage wegen der vorgenannten Delikte kann erst erhoben werden, wenn das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt erfolglos geblieben ist.



In Wiesbaden gibt es insgesamt 15 Schiedsamtsbezirke. Zuständig für Sie ist immer die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedsamtsbezirke mit Zuständigkeiten, Adressen, Sprechzeiten und telefonischer Erreichbarkeit: 

  • Schiedsamtsbezirk Wiesbaden Alt I-III: zuständig für die gesamte Innenstadt
    Rathaus, Schlossplatz 6, Erdgeschoss Zimmer 17
    Schiedsperson: Rita Traut-Gerloff
    Stellvertretung: Bettina Gies
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 0160 5967762 oder schiedsfrau-ritatraut-gerlofft-onlinede

  • Schiedsamtsbezirk Biebrich: zuständig für Biebrich
    Ortsverwaltung Biebrich
    Schiedsperson: Helmut Caspary
    Stellvertretung: Cornelia Koch
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 0611 601898 oder hcasparyicloudcom

  • Schiedsamtsbezirk Bierstadt: zuständig für Bierstadt, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim und Breckenheim
    Ortsverwaltung Bierstadt
    Schiedsperson: Helmut Nehrbaß
    Stellvertretung: Monika Zerbe-Hardt
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 0611 1846460 oder schiedsmann-nehrbasswebde

  • Schiedsamtsbezirk Delkenheim: zuständig für Delkenheim
    Ortsverwaltung Delkenheim
    Schiedsperson: Klaus Wehner
    Stellvertretung: Dieter Nold
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 06122 5080 oder klauswehnergmxnet

  • Schiedsamtsbezirk Dotzheim: zuständig für Dotzheim, Frauenstein und Schierstein
    Ortsverwaltung Dotzheim
    Schiedsperson: Bernd Thielmann
    Stellvertretung: Christian Lehr
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 0611 2047254 oder schiedsmann.dotzheimemailde

  • Schiedsamtsbezirk Erbenheim: zuständig für Erbenheim
    Ortsverwaltung Bierstadt
    Schiedsperson: Cornelia Koch
    Stellvertretung: Helmut Caspary
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 0611 712620 oder schiedsfrau-erbenheimgmxde

  • Schiedsamtsbezirk Klarenthal: zuständig für Klarenthal
    Herrmann-Brill-Straße 4
    Schiedsperson: Christian Lehr
    Stellvertretung: Bernd Thielmann
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 0179 1148925 oder schiedsmann.klarenthalgmailcom

  • Schiedsamtsbezirk Medenbach: zuständig für Medenbach
    Ortsverwaltung Medenbach
    Schiedsperson: Birgitt Urban
    Stellvertretung: Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 06122 5333789 oder schiedsamt_medenbachemailde

  • Schiedsamtsbezirk Naurod/Auringen: zuständig für Naurod und Auringen
    Ortsverwaltung Naurod
    Schiedsperson: Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer
    Stellvertretung: Birgitt Urban
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 06127 62331 oder k.h.schaefert-onlinede

  • Schiedsamtsbezirk Nordenstadt: zuständig für Nordenstadt
    Ortsverwaltung Nordenstadt
    Schiedsperson: Dieter Nold
    Stellvertretung: Klaus Wehner
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 06122 4479 oder dieternoldwebde

  • Schiedsamtsbezirk Sonnenberg/Rambach: zuständig für Sonnenberg und Rambach
    Ortsverwaltung Sonnenberg
    Schiedsperson: Monika Zerbe-Hardt
    Stellvertretung: Helmut Nehrbaß
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Kontakt: 0611 71538862 oder monika.zerbe-hardtschiedsfraude

  • Schiedsamtsbezirk Amöneburg/Kastel: zuständig für Amöneburg und Kastel
    Ortsverwaltung Kastel/Kostheim
    Schiedsperson: Jutta Widmann
    Stellvertretung: Gerhard Califice
    Sprechzeiten: jeweils erster und dritter Mittwoch im Monat von 15 bis 16 Uhr
    Kontakt: 06134 603233 oder widmannfamt-onlinede

  • Schiedsamtsbezirk Kostheim: zuständig für Kostheim
    Ortsverwaltung Kastel/Kostheim
    Schiedsperson: Gerhard Califice
    Stellvertretung: Jutta Widmann
    Sprechzeiten: jeweils zweiter und vierter Mittwoch im Monat von 15 bis 16 Uhr
    Kontakt: 0171 4824490 oder gerhard_calificet-onlinede

Schiedsämter

Anschrift

Wilhelmstraße 32
65183 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände oder Wilhelmstraße, Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 27, 45, 48.

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