Zahlungsberatung und Mahnung
Mahnungen werden für Forderungen erstellt, deren Zahlungsfrist überschritten ist und für die kein Zahlungseingang gebucht werden konnte. Die ausgewiesenen Mahngebühren und eventuell berechneten Säumniszuschläge richten sich nach der Höhe der angemahnten Forderungen.
Die ausgewiesenen Mahngebühren und eventuell berechneten Säumniszuschläge richten sich nach der Höhe der angemahnten Forderung.
Sollten sich Zahlung und Mahnung überschnitten haben, stehen für weitere Auskünfte die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kommunalen Zahlungsberatung unter der Servicenummer (0611) 315063 zur Verfügung.
Falls trotz erteiltem SEPA-Basis-Lastschriftmandat eine Mahnung vorliegt, konnte möglicherweise die kontoführende Bank das Mandat nicht einlösen. Kann die Abbuchung nicht erfolgen, unternimmt das Kassen- und Steueramt keine weiteren Abbuchungsversuche.
Die kontoführenden Banken informieren die Zahlungspflichtigen über einen nicht ausführbaren Abbuchungsversuch.
Erfolgt auf die Mahnung kein Zahlungseingang, wird die Forderung vollstreckt. Hierzu wird die Forderung der in Wiesbaden wohnhaften Zahlungspflichtigen zur weiteren Bearbeitung an die Abteilung Internes Inkasso des Kassen- und Steueramtes gegeben.
Gebühren
Rechtsgrundlage
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Organisationseinheiten
Zahlungsberatung und Mahnung
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Hasengartenstraße, Buslinie 27.
Telefon
- 0611 315063
- 0611 316928
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen