Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Unter "Öffentliche Ordnung" fallen folgende Bereiche - die entsprechenden Dienstleistungen finden Sie unter dem Reiter "Dienstleistungen" näher beschrieben.
Versammlungsbehörde
Die Versammlungsbehörde ist zuständig für die Anmeldungen von Versammlungen nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz. Die Anmeldung für eine Versammlung oder eines Aufzuges muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung oder des Aufzuges erfolgt sein.
Schädlingsbekämpfung
Das Ordnungsamt ist zuständig für Meldungen von Schädlingen wie z.B. Ratten nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung.
Aufgaben nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzt (PsychKHG)
Für die Durchführung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) sind besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt tätig. Diese sind u. a. für die Zuführung einer psychisch kranken Person zur Begutachtung, wenn diese sich selbst oder andere akut gefährdet, in psychiatrische Krankenhäuser oder zur Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Dienstes, sowie der Betreuungsbehörde zuständig.
Gefährliche Hunde
Das Ordnungsamt ist dafür zuständig für die Ausstellung von Erlaubnissen zum Halten von Listenhunden und gefährlichen Hunden. Meldungen über Beißvorfälle können Sie telefonisch oder per E-Mail an das Ordnungsamt richten.
Stadttaubenprojekt
Die Landeshauptstadt Wiesbaden geht mit ihrem Stadttaubenprojekt seit mehreren Jahren einen konsequenten Weg, um das offenkundige Problem der Bestandsregulierung von Stadttauben zu lösen. Das Ordnungsamt nimmt dabei eine zentrale und koordinierende Rolle ein und ist mit den weiteren lokalen ehrenamtlichen Akteuren aus dem Tierschutz im ständigen Austausch.
Prostitution (ProstSchG)
Das Ordnungsamt ist zuständig für die rechtliche Beratung von Prostituierten und stellt Anmelde – und Aliasbescheinigungen aus. Sie führen auch rechtliche Beratungen mit dem Betreiber oder Betreiberinnen zur Anmeldung eines Prostitutionsgewerbes durch. Sie erteilen außerdem noch die Genehmigungen für Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeuge.
Das Ordnungsamt kontrolliert die in Wiesbaden tätigen Prostituierten und überwacht die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
Drohnen
Das Ordnungsamt ist zuständig für die Meldung und Zustimmung von Starten und Landen von Drohnen auf Flächen der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Das Ordnungsamt ist für die Überwachung der gesetzlichen Regelungen und Auflagen zuständig.
Produkte und Dienstleistungen
Gliederung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Anschrift
Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.
Telefon
- 0611 314546
- 0611 316908
Öffnungszeiten
Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr ohne Termin und 14 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden