Verwarngeldstelle
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Bearbeitung der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) bis 55,00 Euro erfolgt ausschließlich bei der Verwarngeldstelle des Straßenverkehrsamtes.
Erhält man ein Schreiben mit einem Verwarnungsgeldangebot, hat man eine Woche Zeit, darauf zu reagieren. Wird das Verwarnungsgeldangebot durch Zahlung angenommen, endet das Verfahren an dieser Stelle.
Wird das Zahlungsangebot nicht akzeptiert, muss das Verfahren an die zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium in Kassel abgegeben werden.
Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.
Sonstige Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren)
Verstöße gegen die aufgeführten Rechtsgrundlagen
- Gefahrenabwehrverordnung
- Hessisches Straßengesetz
- Marktsatzung
- Sondernutzungserlaubnis
- Feldwegesatzung
Die Bearbeitung der sonstigen Ordnungswidrigkeiten erfolgt auch bei der Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.
Die Durchwahl des zuständigen Sachbearbeiters entnehmen Sie bitte dem übersandten Anschreiben. Sie können die Verwarn- und Bußgeldstelle auch über die Online Anhörung, per Email, Post oder Fax erreichen. Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.
Leitung: N.N.
Produkte und Dienstleistungen
Links und Downloads
Gliederung
Verwarngeldstelle
Anschrift
65189 Wiesbaden