Kommunalwahlen (Stadtverordneten-, Ortsbeirats- und Ausländerbeiratswahl)
Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In Wiesbaden 81 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, zwischen fünf und 17 Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirats (abhängig von der Einwohnerzahl) und 31 Stimmen für die Wahl des Ausländerbeirats. Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren). Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Der Hessische Landtag hat am 6. Mai 2020 das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen, das am 16. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Danach werden die Ausländerbeiratswahlen zukünftig gleichzeitig mit den allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt.
Das Stadtgebiet Wiesbaden war 2021 in 191 allgemeine und 69 Briefwahlbezirke gegliedert.