Jugendparlamentswahl
Alle zwei Jahre wird von den wahlberechtigten Jugendlichen ihre Interessenvertretung gewählt.
Grundlage für die Wahl des Jugendparlaments ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Zum ersten Mal wurde es in Wiesbaden am 26. November 2009 gewählt.
Das Jugendparlament besteht aus bis zu 31 unmittelbar gewählten Mitgliedern, die die Interessen der Wiesbadener Jugendlichen gegenüber den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten vertreten. Seine Mitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Wahlberechtigt sind alle Wiesbadener Einwohnerinnen und Einwohner, die zwischen 14 und 22 Jahre alt sind, unabhängig von ihrer Nationalität.
Die Wahl zum Jugendparlament wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Das heißt, jede/r Wahlberechtigte bekommt die Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt und kann durch Zurücksendung der Briefwahlunterlagen an der Wahl teilnehmen.