Oberbürgermeisterinnenwahl / Oberbürgermeisterwahl: 9. März 2025
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister wird für sechs Jahre gewählt. Sie/Er ist sowohl Vorsitzende/Vorsitzender des Magistrats als auch Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter, also oberste Dienstvorgesetzte/oberster Dienstvorgesetzter aller Beamtinnen/Beamten und Beschäftigten der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Die Oberbürgermeisterinnenwahl/Oberbürgermeisterwahl erfolgt nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts.
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Stimmenmehrheit – mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen – erhält. Entfallen auf keine/keinen der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen, so treten die beiden Kandidatinnen/Kandidaten mit den meisten Stimmen in einem zweiten Wahlgang zur Stichwahl an.
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden ist seit dem 2. Juli 2019 Gert-Uwe Mende (SPD).