Oberbürgermeisterinnenwahl / Oberbürgermeisterwahl: 9. März 2025
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister wird für sechs Jahre gewählt. Sie/Er ist sowohl Vorsitzende/Vorsitzender des Magistrats als auch Verwaltungsleiterin/Verwaltungsleiter, also oberste Dienstvorgesetzte/oberster Dienstvorgesetzter aller Beamtinnen/Beamten und Beschäftigten der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Die Oberbürgermeisterinnenwahl/Oberbürgermeisterwahl erfolgt nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts.
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Stimmenmehrheit – mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen – erhält. Entfallen auf keine/keinen der Kandidatinnen oder Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen, so treten die beiden Kandidatinnen/Kandidaten mit den meisten Stimmen in einem zweiten Wahlgang zur Stichwahl an.
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden ist seit dem 2. Juli 2019 Gert-Uwe Mende (SPD).
Bekanntmachungen
Bekanntmachung Einreichung von Wahlvorschlägen (PDF / 478,4 KB)Dokumente
- Merkblatt für Zu-, Weg- und Umziehende zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und zur OB-Direktwahl am 9. März 2025 (PDF / 63,95 KB)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (PDF / 136,48 KB)
- Niederschrift Aufstellungsversammlung (PDF / 170,7 KB)
- Wahlvorschlag (PDF / 30,98 KB)
- Zustimmungserklärung (PDF / 86,67 KB)