Magistrat
Die städtischen Ämter und Eigenbetriebe unterstützen ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Hierzu zählen auch die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Betriebe, die Erstellung des Haushaltsplanes und des Investitionsplanes sowie die Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens.
Die Magistratsmitglieder werden – mit Ausnahme des/der von der Bürgerschaft direkt gewählten Oberbürgermeisters/in – von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Vorsitzender des Magistrats ist der Oberbürgermeister. Neben ihm gehören dem Magistrat zurzeit der Bürgermeister und vier weitere hauptamtliche Stadträtinnen und Stadträte (Dezernentinnen und Dezernenten) sowie 15 ehrenamtliche Beigeordnete (Stadträtinnen und Stadträte) an. Die hauptamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt; ehrenamtliche Beigeordnete für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung.
Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder nehmen an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil, haben hier aber kein Stimmrecht.