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Ortsbeiräte

Die Ortsbeiräte sind "Stadtteilparlamente" und haben bei der demokratischen Willensbildung in der Stadt eine wichtige Aufgabe, weil sie – als Kenner der Situation vor Ort – Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beraten.

Die Ortsbeiräte sind ein aktives Bindeglied zwischen der Bürgerschaft des Stadtteils und dem Rathaus.

Bei allen wichtigen Angelegenheiten des Stadtteils – insbesondere bei der Aufstellung des Haushaltsplanes – ist der Ortsbeirat zu hören. Er hat – wenn es um seinen Stadtteil geht – auch ein Vorschlagsrecht und beantwortet Fragen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Die Beschlüsse des Ortsbeirates sind für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich nicht bindend, eine Ausnahme besteht aber zum Beispiel bei der Benennung von Straßen. Die Ortsbeiratsbeschlüsse spielen jedoch bei den Beratungen der städtischen Gremien eine wichtige Rolle.

Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind in der Regel öffentlich. Sie werden durch die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher oder dessen Vertretung geleitet.


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