Afrikanische Schweinepest: Zwei neue Allgemeinverfügungen treten in Kraft
Die Einschränkungen, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verhindern sollen, werden stellenweise gelockert.
Mit zwei weiteren Allgemeinverfügungen werden die Beschränkungen an das aktuelle Tierseuchengeschehen angepasst. So kommt es in Sperrzone I zu keinen nennenswerten Änderungen. Allerdings profitieren in Sperrzone II viele von den dort erreichten Lockerungen. Lediglich ein kleiner Bereich am Schiersteiner Hafen, die Schiersteiner Aue, bleibt vollständig reglementiert. Es handelt sich dabei um das Gebiet südlich der Zäunung von Hessenwasser, im Osten begrenzt durch die Dyckerhoffbrücke und im Westen durch die Grenze zum Rheingau-Taunus-Kreis in der Niederwallufer Bucht. Hier gilt weiter absolutes Jagdverbot. Auch die Leinenpflicht und das Wegegebot bleiben hier bestehen. In den restlichen Teilen der Sperrzone II wird die Jagd gelockert, Leinenpflicht und Wegegebot entfallen.
Eine Karte mit den exakten Grenzen ist unter wiesbaden.de/asp abrufbar. Hier finden Bürgerinnen und Bürger auch weitere Informationen. Verendet aufgefundene Wildschweine müssen von Montag bis Freitag innerhalb der Dienstzeiten unverzüglich beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden, Telefon (0611) 890770, oder außerhalb der Dienstzeiten bei der jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden. Welche Polizeidienststelle außerhalb der Dienstzeiten des Veterinäramtes zuständig ist und wie man diese erreichen kann, lässt sich unter www.polizei.hessen.de/meine-polizei-vor-ort herausfinden.
Sämtliche Auflagen werden intensiv durch die Beamtinnen und Beamten der Stadtpolizei kontrolliert.
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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.