Höchste Zeit für Briefwahl
Wer bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters noch Briefwahl bestellen will, muss sich jetzt beeilen. Wahlbriefe, die nicht bis zum 9. März 2025, 18 Uhr vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.
Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte den Stimmzettel und den Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem gelben Wahlbriefumschlag wieder auf dem Postweg zurücksenden oder bei der angegebenen Adresse, Friedrichstraße 16, persönlich einwerfen.
Zwar können Briefwahlunterlagen im Normalfall bis zum Freitag vor der Wahl bis 13 Uhr bestellt werden. Jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimmen den Postweg benutzen müssen oder wollen, die Postlaufzeiten beachten. Wer seine Bestellung beispielsweise erst am Mittwoch, 5. März, zur Post gibt, sollte bedenken, dass die Bestellung frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, 7. März, das Wahlamt erreicht. Wenn die Bestellung dort noch am Freitag bearbeitet wird, wird die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Wahl erfolgen.
In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Friedrichstraße 16, abgeben. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr bestellt und abgeholt werden. Die Briefwahlunterlagen können auch einem Boten ausgehändigt werden. Dieser benötigt jedoch eine entsprechende Vollmacht, die ihn zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen berechtigt.
Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wird der Onlinedienst für Briefwahlunterlagen ab Mittwoch, 5. März, 12 Uhr, vom Netz genommen.
Sollten Briefwahlunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, doch die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen im Wahlamt ausgestellt werden. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Für diese Fälle ist ausschließlich das Wahlamt auch noch am Wahltag bis 15 Uhr erreichbar.
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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.