Mit grüner TÜV-Plakette unbedingt zur Hauptuntersuchung
Das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei bittet alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, sich zu vergewissern, dass die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen des Fahrzeugs noch gültig ist.
Wenn die TÜV-Plakette am Fahrzeug grün ist, dann ist der TÜV bereits seit mindestens drei Monaten abgelaufen und das Fahrzeug muss dringend zur Hauptuntersuchung – entweder in einer Fachwerkstatt oder einer technischen Prüfstelle (zum Beispiel DEKRA, GTÜ oder KÜS). Die Einsatzkräfte der Stadtpolizei sehen bei ihren Kontrollen aktuell noch sehr viele Fahrzeuge mit einer grünen TÜV-Plakette aus dem Jahr 2024.
Der Sinn der Fahrzeughauptuntersuchung (HU) ist es, Mängel am Fahrzeug zu entdecken, damit diese fachgerecht behoben werden können. Wer mit einem Fahrzeug ohne gültiger TÜV-Plakette fährt, riskiert, dass Schäden unentdeckt bleiben und andere dadurch gefährdet werden.
Übrigens: Eine abgelaufene TÜV-Plakette kann nicht nur zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und Punkten in Flensburg, sondern auch zu einer Einschränkung oder gar Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei einem selbstverursachten Unfall mit abgelaufenem TÜV zahlt die Kfz-Versicherung die Schäden von Dritten. Jedoch kann die Versicherung ein Gutachten zu Rate ziehen, das prüft, ob das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt in einem technisch einwandfreien Zustand war. Im ungünstigsten Fall kann es also passieren, dass die Fahrerin oder der Fahrer mindestens ein Teil der Schadenssumme, des eigenen Schadens an die Versicherung zurückzahlen muss.
Die Farbe der Plakette gibt an, in welchem Jahr das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss. Dabei steht Grün für 2024, Orange für 2025, Blau für 2026 und Gelb für 2027. Jedes Jahr ändert sich die Farbe der Plakette, die zweistellige Zahl in der Mitte gibt das Jahr der nächsten fälligen HU an. Die Ziffer an der obersten Stelle der Plakette zeigt den Monat an.
Für Fragen zu diesem Thema steht das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei per E-Mail strassenverkehr-stadtpolizeiwiesbadende gerne zur Verfügung.
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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.