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Fußgängerzone

Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Der öffentliche Raum gehört allen. Besonders in den Innenstädten prägen jedoch private und geschäftliche Interessen das Erscheinungsbild. Die Richtlinie setzt klare Regeln, um den Charakter und die Qualität zentraler öffentlicher Räume zu erhalten.

Menschen schlendern durch die Innenstadt, Läden stellen ihre Waren aus.
Mauergasse Wiesbaden mit Gewerbetreibenden

Herausforderung: Überfrachtung des öffentlichen Raums

In vielen Innenstädten zeigt sich, dass übermäßige Nutzung durch Gewerbetreibende zu einer optischen und funktionalen Überlastung führt. Warenauslagen, Werbeständer und Gastronomiemöbel belasten zunehmend die Qualität des öffentlichen Raums.

Dies beeinträchtigt sowohl die Nutzung als auch die Atmosphäre. 

Die Verwaltung ist dazu angehalten, Anträge unter dem Prinzip der Gleichbehandlung zu betrachten - die Richtlinie schafft dazu die Grundlage.

Ziel: Einheitliches und hochwertiges Stadtbild

Die Richtlinie hat das Ziel, die Gestaltung des öffentlichen Raums an das gewachsene Stadtbild anzupassen. Die Innenstadt soll:

  • Den historischen Charakter Wiesbadens widerspiegeln.
  • Raum für Bürgerinnen und Bürger als Zentrum der Stadtgesellschaft bieten.
  • Eine harmonische und funktionale Gestaltung fördern.

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich an das Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtentwicklung wenden:

Telefon: 0611 31-2735

E-Mail-Adresse: stadtentwicklungwiesbadende

Stadtplanungsamt

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Öffnungszeiten

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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