Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Der öffentliche Raum gehört allen. Besonders in den Innenstädten prägen jedoch private und geschäftliche Interessen das Erscheinungsbild. Die Richtlinie setzt klare Regeln, um den Charakter und die Qualität zentraler öffentlicher Räume zu erhalten.
Herausforderung: Überfrachtung des öffentlichen Raums
In vielen Innenstädten zeigt sich, dass übermäßige Nutzung durch Gewerbetreibende zu einer optischen und funktionalen Überlastung führt. Warenauslagen, Werbeständer und Gastronomiemöbel belasten zunehmend die Qualität des öffentlichen Raums.
Dies beeinträchtigt sowohl die Nutzung als auch die Atmosphäre.
Die Verwaltung ist dazu angehalten, Anträge unter dem Prinzip der Gleichbehandlung zu betrachten - die Richtlinie schafft dazu die Grundlage.
Ziel: Einheitliches und hochwertiges Stadtbild
Die Richtlinie hat das Ziel, die Gestaltung des öffentlichen Raums an das gewachsene Stadtbild anzupassen. Die Innenstadt soll:
- Den historischen Charakter Wiesbadens widerspiegeln.
- Raum für Bürgerinnen und Bürger als Zentrum der Stadtgesellschaft bieten.
- Eine harmonische und funktionale Gestaltung fördern.
Kontakt
Bei Fragen können Sie sich an das Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtentwicklung wenden:
Telefon: 0611 31-2735
E-Mail-Adresse: stadtentwicklungwiesbadende
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Weitere Informationen
Stadtplanungsamt
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
Öffnungszeiten
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen