Inhalt anspringen
Umwelt, Natur und Klima

Wer hilft weiter, wenn ein Nest beseitigt werden muss?

Wenn ein Nest aus triftigen Gründen nicht an Ort und Stelle belassen werden kann, werden je nach Art verschiedene Fachleute beigezogen.

Wespennest hängt an einer Regenrinne an einer Holzwand, am Eingang des Nest sitzen zwei Wespen.
Wespennest

Wespen (ohne Hornissen)

Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz des Naturschutzrechts. Liegt ein triftiger Grund dafür vor, dass ein Nest an dem von den Tieren gewählten Standort nicht belassen werden kann, dann kümmern sich professionelle Schädlingsbekämpfer in der Regel um die Beseitigung. 

Mitarbeitende fachlich seriös arbeitender Firmen können die Wespenart bestimmen und die vom Nest ausgehende Gefahr einschätzen. Damit wird auch verhindert, dass seltene und besonders geschützte Insekten aus Unkenntnis gefährdet werden. 

Europäische Hornissen, Wildbienen

Hornissen und Wildbienen unterliegen besonderen Schutzvorschriften des Naturschutzrechts. Alle Eingriffe an den Tieren oder an ihren Nestern müssen von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden. 

Die Genehmigung wird stets nur im zwingend notwendigen Umfang erteilt.

Zunächst wird geprüft, ob objektive Gründe vorliegen, nach denen das Nest nicht unbeeinflusst erhalten werden kann. Manchmal reicht es schon aus, ein Nest abzusichern oder seinen Standort um einige Meter zu verändern.

Ist dies nicht möglich, ist immer das mildeste Mittel zu wählen. Wenn möglich, sollte das Nest umgesiedelt werden, anstatt die Tiere zu töten. 

Umsiedlungsmaßnahmen dürfen nur von besonders geschulten Personen vorgenommen werden. Die Naturschutzbehörde benennt Ihnen im Genehmigungsverfahren Personen oder Firmen die in Frage kommen. 

Sollte auf den Antrag hin eine Abtötung eines Nestes von besonders geschützten Arten genehmigt werden, dann darf dies auch durch einen Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden. 

Asiatische Hornissen

Haben sich Asiatischen Hornissen auf Ihrem Grundstück angesiedelt oder ist ihnen ein solches Nest an anderer Stelle aufgefallen, dann melden Sie den Fund über die örtlich zuständige Untere Naturschutzbehörde. Sie können die Meldung auch direkt im Meldeportal des Landes Hessen (siehe Link unten) eingeben. 

Honigbienen

Haben Sie einen Schwarm von Honigbienen gesichtet oder sind Honigbienen in einen Hohlraum auf Ihrem Grundstück eingezogen, dann helfen örtliche Imkervereine in der Regel weiter. 

Wie finde ich ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen?

Eine sichere und schnelle Abtötung von Wespennestern erfolgt durch seriös ausgebildete Schädlingsbekämpfer. Sowohl der Deutsche Schädlingsbekämpfer Verband e.V. als auch der Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e.V. bieten auf ihren Informationsportalen eine Mitgliedersuche nach Postleitzahlen an. 

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden informiert ebenfalls über die im Umkreis von Wiesbaden ansässigen staatlich geprüften Schädlingsbekämpfungsunternehmen.

Je nach Anfahrt und besonderen Schwierigkeiten kostet dies etwa 100 und 150 Euro. In seltenen Fällen kommt auch eine Umsiedlung eines Wespennestes in Frage. Eine telefonische Preisanfrage und ein Preisvergleich im Vorfeld sind in jedem Fall ratsam.

Hornissen- und Wildbienenberatung vom Umweltamt

Das Umweltamt berät zu allen Fragen des Hornissen- und Wildbienenschutzes und führt das Verwaltungsverfahren zur Umsiedlung oder Beseitigung besonders geschützter Arten durch. Auch Fragen zu freihängenden Wespennestern werden beantwortet. Die Beratung ist kostenfrei.

Kontakt

Bienen-, Wespen- und Hornissenschutz - Beratung

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Auch interessant

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise