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Materielle Leistungen nach dem SGB XII

Sozialhilfe

Sozialhilfe erhalten Sie zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Erwerbsminderung, beziehungsweise bei Erreichen des Rentenalters.

Standorte/Öffnungszeiten:

Weitere Leistungen der Sozialhilfe:

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