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Leistungen zum Lebensunterhalt - Bürgergeld

Miete und Heizung

Zum Bürgergeld gehört die Übernahme von Kosten für Miete und Heizung. Damit Ihre Unterkunftskosten für die Dauer des Leistungsbezuges in voller Höhe berücksichtigt werden können, müssen diese Kosten angemessen sein.

Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung oder auch des Eigenheims übernommen. 

Heizkosten werden nur im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken.

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