Grünflächenamt
Bestattung – Nutzungsrecht zurückgeben
Durch eine Erklärung der Angehörigen kann das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, deren Ruhefrist abgelaufen ist, an die Friedhofsverwaltung abgegeben werden.
Mitzubringen sind: Angaben über die Grabstätte und zu weiteren Angehörigen.
Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Heßloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.
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Organisationseinheiten
Bestattung – Nutzungsrecht zurückgeben
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen