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Grünflächenamt

Bestattung – Nutzungsrecht zurückgeben

Durch eine Erklärung der Angehörigen kann das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, deren Ruhefrist abgelaufen ist, an die Friedhofsverwaltung abgegeben werden.

Mitzubringen sind: Angaben über die Grabstätte und zu weiteren Angehörigen.

Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Heßloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.

Bestattung – Nutzungsrecht zurückgeben

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise